Neues Chemikalienrecht am 1. August 2005 in Kraft
Mit dem Inkraftsetzen des Chemikaliengesetzes, des umfangreichen zugehörigen Verordnungspakets sowie der revidierten Pflanzenschutzmittelverordnung wird ein über zehnjähriger Rechtssetzungsprozess erfolgreich abgeschlossen. Gleichzeitig wird die bisherige Giftgesetzgebung und die Stoffverordnung aufgehoben.
Die Harmonisierung mit der EU vereinfacht den Handelsverkehr mit dem wichtigsten Handelspartner der Schweiz. Rund 60% aller Exporte chemischer Produkte gehen in die EU, über 85% aller Importe stammen aus der Union. Die neue schweizerische Chemikaliengesetzgebung bringt jedoch keine Anpassung an die gegenwärtig in der EU diskutierte Chemikalienpolitik (REACH). Ein Zuwarten auf die endgültige Verabschiedung der neuen EU-Chemikalienpolitik hätte die wirtschaftlich erforderliche Anpassung der schweizerischen Vorschriften um Jahre verzögert.